Zoll-Bestimmungen
WARENEIN- UND AUSFUHR
Wareneinfuhr und Zoll in Ungarn
Seit dem Schengen-Beitritt Ungarns gibt es keine speziellen Zollvorschriften. Es gelten die allgemeinen Regeln des Warenverkehrs in der EU.
Persönliche Gegenstände dürfen gemäß der Dauer und dem Zweck Ihrer Reise zollfrei eingeführt werden. Auch Medikamente dürfen eingeführt werden, sofern sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
An den Grenzen selbst finden bei der Einreise keine regelmäßigen Zollkontrollen mehr statt, es kann aber vorkommen das der Zoll stichpunktartige Kontrollen durchführt.
Bei Einreise nach Ungarn aus Nicht-EU-Staaten dürfen nur 40 Zigaretten (in etwa 2 Päckchen) oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren beziehungsweise 50 Gramm Rauchtabak im Reisegepäck mitgeführt werden. Für Transitreisende gelten diese Vorschriften ebenfalls.
Ausfuhr von Waren aus Ungarn
Bei der Warenausfhr für den privaten Gebrauch gibt es - ähnlich wie bei der Einreise nach Ungarn - keine besonderen Vorschriften. Allerdings dürfen bis zum 31. Dezember 2017
nur 300 Stück Zigaretten, die in Ungarn regulär gekauft worden, nach Deutschland eingeführt werden.
Bei den beliebten ungarischen Weinen gibt es dagegen keine besonderen Vorschriften zur Einfhr nach Deutschland. Es kann Wein in unbegrenzter Menge für die Verwendung zu privaten Zwecken mitgebracht werden.