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Gebührenpflichtige Autobahnen und Vignetten
In Ungarn selbst und allen Durchreiseländern (Österreich, Tschechische Republik und Slowakische Republik) benötigen Sie für die Benutzung der Autobahnen eine gültuge Vignette.
Autobahn-Vignetten in Ungarn
Die ungarischen Autobahnen dürfen nur mit Autobahnvignetten in Anspruch genommen werden. Folgende Vignettentypen sind erhältlich (Bruttopreise in Ungarischen Forint):
Kategorie |
1-Tages- Vignette |
4- Tages- Vignette* |
Wochen- Vignette |
Monats- Vignette |
Jahres- Vignette |
1.1.06 -30.4.06 |
1.5.06 -30.9.06 |
1.10.06 -31.12.06 |
D1 |
– |
1.170.- |
1.520.- |
1.170.- |
2.500.- |
4.200.- |
37.000.- |
D2 |
– |
– |
– |
– |
6.500.- |
12.500.- |
106.000- |
D3 |
– |
– |
– |
– |
10.000.- |
18.000.- |
158.000- |
D4 |
2.000.- |
– |
– |
– |
13.000.- |
22.500.- |
190.000 |
*Die 4-Tages-Vignette kostet vom 1. Mai bis 30. September 1520 Forint. In der übrigen Zeit ist sie zum Preis von 1170 Forint erhältlich.
Gültigkeit: 1-Tages-Vignette: gültig am vom Kunden ausgewählten Kalendertag (bis zur 24. Stunde des angegebenen Tages), ausschließlich in der Gebührenkategorie D4.
4-Tages-Vignette: gültig am vom Kunden ausgewählten Tag, und an den darauf folgenden drei Tagen (insgesamt 4 Tage), ausschließlich in der Gebührenkategorie D1.
Wochenvignette: gültig am vom Kunden ausgewählten Tag, und an den darauf folgenden neun Tagen (insgesamt 10 Tage).
Monatsvignette: gültig am vom Kunden ausgewählten Tag bis zum gleichen Tag des nächsten Monats.
Im Falle eines Kaufs innerhalb des Gültigkeitszeitraumes ist der Beginn der Gültigkeit mit dem Zeitpunkt des Kaufs identisch.
Fahrzeugkategorien:
Der zulässige Gesamtgewichtwert des Kraftfahrzeugs und des Anhängers muss gemäß der behördlichen Eintragung im Zulassungsschein bestimmt werden.
D1: Motorräder, sowie Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, auch mit einem beliebigen Anhänger.
D2: Kraftfahrzeuge, sowie Kraftfahrzeug und Anhänger zusammen (Lastzug) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, aber höchstens 7,5 Tonnen.
D3: Kraftfahrzeuge, sowie Kraftfahrzeug und Anhänger zusammen (Lastzug) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen, aber höchstens 12,0 Tonnen.
D4: Für Fahrzeuge über 12 Tonnen ist eine Vignette der Gebührenkategorie D4 zu erwerben. Auch in der Gebührenkategorie D4 sind 10-Tages-, 31-Tages- und Jahresvignetten erhältlich. Anstelle der 4-Tages-Vignette wurde in dieser Kategorie die 1-Tages-Vignette eingeführt. 1-Tages-Vignetten sind nur in der Gebührenkategorie D4 erhältlich, und können am Tag ihrer Entwertung bis 24:00 Uhr verwendet werden. Preis: 2000 Forint.
Busse von 3,5 bis 12 Tonnen sind in die Gebührenkategorie D2, Busse über 12 Tonnen in die Kategorie D3 einzustufen.
Besonderheiten:
Die Vignette muss nicht mehr -anders als in den vergangenen Jahren - auf die Windschutzscheibe aufgeklebt werden. Beim Kauf bekommt man nur noch einen Kontrollabschnitt, den man immer bei sich zu führen hat. auf dem Beleg ist das Autokennzeichen vermerkt, für das die Vignette gültig ist.
Kontrollen
Bitte bewahren Sie den Kontrollabschnitt während der Zeitdauer seiner Gültigkeit im Fahrzeug auf. Die Bezahlung der Straßenbenutzungsgebühr kann, ohne Anhalten der Kraftfahrzeuge, auf der Grundlage des polizeilichen Kennzeichens und auf elektronischem Wege an jedem beliebigen Punk der vignettenpflichtigen Autobahnabschnitte kontrolliert werden.
Die ÁAK zrt. kann ausserdem von Zeit zu Zeit an unterschiedlichen Orten, auch mit Hilfe mobiler Kontrollgruppen, Kontrollen durchführen.
Die an den vignettenpflichtigen Autobahnabschnitten erreichbaren Vignetten-Verkaufsstellen dienen in erster Linie nicht zum Kauf der für die aktuelle Fahrt notwendigen Autobahnvignetten; sie erleichtern lediglich den Kauf der für zukünftige Fahrten notwendigen Autobahnvignetten. Deshalb kann auf den an den vignettenpflichtigen Abschnitten liegenden Raststätten, die Autobahnvignetten verkaufen, ebenso eine Kontrolle der Autobahnvignetten durch die mobilen Gruppen erfolgen, wie an anderer Stelle. Die Angabe der Kaufabsicht der Autobahnvignette bedeutet dann keine Befreiung von der Pflicht zur Zahlung einer Nachgebühr.
Unberechtigtes Benutzen der Autobahnen:
Das Fahren auf einem vignettenpflichtigen Autobahnabschnitt ohne Vignette gilt in Ungarn als unberechtigte Benutzung der Autobahn!
Die Vignette ist unter anderem ungültig, wenn:
- die Autobahnvignette für eine niedrigere Gebührenkategorie gilt, als die für das kontrollierte Fahrzeug (Lastzug) aktuell notwendig wäre,
- mit der 1-Tage-Vignette der Gebührenkategorie D4 ein Fahrzeug (Lastzug) einer niedrigeren Gebührenkategorie (D1, D2, D3) verkehrt,
Die ordnungsgemäße Benutzung der Vignette wird durch den Kontrollabschnitt, bzw. den, den Kauf bescheinigenden Beleg bescheinigt, deshalb sind diese nur zusammen mit der Vignette, mit Angabe des polizeilichen Kennzeichens gültig.
Bei einer unberechtigten Benutzung der Autobahn kann eine Nachgebühr in folgender Höhe fällig werden:
Kategorie D1 |
Kategorie D2 |
Kategorie D3 |
Kategorie D4 |
Zahlungsfrist |
13.800 HUF |
37.800 HUF |
58.800 HUF |
75.000 HUF |
innerhalb v. 15 Tagen |
57.500 HUF |
157.500 HUF |
245.000 HUF |
312.500 HUF |
innerhalb v. 30 Tagen |
Wenn das Kraftfahrzeug bei der Kontrolle über keine gültige Vignette verfügt, hat der Kraftfahrer eine der Kraftfahrzeugkategorie entsprechende Nachgebühr zu zahlen. Die Summe der Nachgebühr ist mit dem Betrag identisch, der in der obigen Tabelle steht. Die Nachgebühr kann vor Ort, sowie in jedem Kundendienstbüro, oder mit einem Post-Bargeldüberweisungsauftrag, bzw. auf dem Bankwege bezahlt werden (Einzelheiten bezüglich weiterer Möglichkeiten sind in dem Informationsblatt enthalten, das dem Nachgebührenprotokoll beigefügt ist).
Bei einer auf der Grundlage des polizeilichen Kennzeichens durchgeführten elektronischen Kontrolle kann die Nachgebühr nach Erhalt der mit einer Rückempfangsbescheinigung zugestellten Zahlungsaufforderung im Kundendienstbüro, oder mit einem Post-Bargeldüberweisungsauftrag, bzw. auf dem Bankwege bezahlt werden (Einzelheiten bezüglich dieser Möglichkeiten sind in dem Schreiben der Zahlungsaufforderung enthalten).
Zur nachträglichen Zahlung der Nachgebühr ist der Inhaber (Betreiber) des Kraftfahrzeuges gemäß der Behördenregistrierung verpflichtet!
Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle: Autobahn.hu
Autobahn-Vignetten in Österreich
In Österreich besteht für sämtliche Autobahnen Vignettenpflicht. Die Vignette bekommen Sie an den Grenzen, an Tankstellen und auch bei den österreichischen und deutschen Automobilclubs.
Kosten: Die 10-Tages-Vignette kostet etwa 8 Euro für PKW bis 3,5 Tonnen. Die 2-Monats-Vignette kostet etwa 22 Euro.
Werden Sie ohne gültige Vignette angetroffen, drohen Ihnen Bußgelder bis zu mehreren hundert Euro.
Autobahn-Vignetten in der Tschechischen Republik
Sie benötigen für alle Autobahnen eine Vignette. Diese bekommen Sie an den Grenzen, bei einigen Tankstellen und Postämtern.
Die Kosten belaufen sich für PKW´s bis 3,5 Tonnen auf etwa 8-10 Euro für eine 14-Tages-Vignette (kürzeste Dauer) und auf 7 Euro für die Monatsvignette.
Werden Sie ohne gültige Vignette auf der Autobahn angetroffen, müssen Sie mit hohen Strafen rechnen.
Autobahn-Vignetten in der Slowakischen Republik
Obwohl man auf der Fahrt nach Ungarn die Slowakei nur ca. 100 Kilometer durchfährt, benötigt man auch hier eine Autobahnvignette. Diese erhält man an den Grenzübergängen, auf Postämtern und an einigen Tankstellen.
Kosten: Für eine 15-Tages-Vignette zahlt man ca. 5 Euro (PKW bis 3,5 Tonnen).
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