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Wareneinfuhr und Zoll in Ungarn
Seit dem Beitritt Ungarns zur Europäischen Union wurden die Zollbestimmungen dem geltenden EU-Recht angepasst.
Persönliche Gegenstände dürfen gemäß der Dauer und dem Zweck Ihrer Reise zollfrei eingeführt werden.
Begrenzungen bestehen für folgende Waren:
250 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250g Tabak. (Lohnt sich nicht einzuführen, denn in Ungarn ist es viel günstiger) 1 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein.
Haustiere können nur mit dem erforderlichen veterinärmedizinischen Impfpass eingeführt werden.
Medikamente dürfen für den eigenen Gebrauch in bestimmten Mengen mitgebracht werden.
Bei der Ausfuhr gibt für Kunstgegenstände, Schmuck und Antiquitäten besondere Auflagen. Bitte beachten Sie, das auch für die Einfuhr nach Deutschland und Österreich gewisse Bestimmungen gelten.
Da sich die Zollbestimmungen von Zeit zu Zeit geringfügig ändern können, informiert Sie die ungarische Zollbehörde gerne unter der Telefonnummer 0036 - 1 / 470 41 - 21 oder - 22.
Mehrwertsteuer Rückerstattung
Wenn Sie Waren im Wert von über 50 000 Forint in Ungarn gekauft haben, können Sie sich binnen 90 Tagen die Mehrwertsteuer zurück erstatten lassen. Da die ungarische Mehrwertsteuer höher als die deutsche MwSt. ist, kann sich dies unter Umständen lohnen.
Der Antrag auf Rückerstattung der MwSt. (ung.=Áfa) kann an den Grenzen gestellt werden. Die Waren müssen dem Zollamt bei der Ausreise im Originalzustand vorgeführt werden. Die Ausfuhr wird auf der Kaufquittung bestätigt.
Für Kunstgegenstände und Antiquitäten gibt es keine Möglichkeit der Mehrwertsteuer Rückerstattung.
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