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Einreisebestimmungen für Haustiere nach Ungarn
Nach Ungarn dürfen unter bestimmten Bedingungen alle Arten von Haustieren einreisen.
Seit dem 3. Juli 2004 werden die Bedingungen für die für das Reisen mit Haustieren in der EU in der EU-Verordnung Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments zusammengefasst.
Für Reisen mit bestimmten Haustieren wie Hunden oder Katzen nach Ungarn, ist seit Oktober 2004 ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen Dokumente der EU-Staaten.
Das Tier ist durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) oder eine deutlich erkennbare Tätowierung zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung mittels Tätowierung gilt jedoch nur innerhalb eines Übergangszeitraums bis zum 3. Juli 2011.
Haustierbesitzer, die innerhalb der EU reisen, sollten sich unbedingt mit ihrem Tierarzt in Verbindung setzen, um sich alle erforderlichen Dokumente ausstellen zu lassen.
Weitere Informationen über Einreiseregelungen für Haustiere erhalten Sie unter http://europa.eu.int/comm / food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm oder bei der ungarischen Zollbehörde unter der Telefonnummer 0036 - 1 / 470 41 - 21 oder - 22.
Hinweis: Balaton-Service.de übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
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